
Reha oder Kur? Und was ist eine Jugendschutzuntersuchung?

Rehabilitation (Reha) – Wiederherstellung der Gesundheit
Nach schweren Erkrankungen oder Operationen kann eine medizinische Rehabilitation helfen, Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten wiederherzustellen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Eine medizinische Reha dient also dazu, die Folgen einer Erkrankung oder Operation zu bewältigen und die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Das Hauptaugenmerk wird auf den Erhalt der Erwerbsfähigkeit gelegt. Arbeitsunfähigkeit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sollen vermieden werden. Eine Reha kann ambulant, teilstationär oder stationär durchgeführt werden, je nach individuellem Bedarf.
Wie beantrage ich eine Reha?
Sprechen Sie mit uns die Möglichkeit einer Rehabilitationsmaßnahme an. Der Reha-Antrag muss von Ihnen selbst gestellt werden, wird jedoch durch einen ärztlichen Befundbericht unterstützt, der die medizinische Notwendigkeit begründet.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für eine medizinische Reha werden in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Krankenkasse übernommen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Kur – Gesundheitsvorsorge und Prävention
Eine Kur dient der medizinischen Vorsorge und zielt darauf ab, Ihre Gesundheit zu stärken, Krankheiten vorzubeugen oder hilft, beginnende Beschwerden zu lindern.
Welche Kurformen gibt es?
- Ambulante Kur: Sie wählen einen anerkannten Kurort und organisieren Unterkunft und Verpflegung selbst. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen und Anwendungen.
- Stationäre Kur: Sie werden in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht und erhalten ein umfassendes Therapieprogramm. Diese Form wird gewählt, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen.
- Mutter-/Vater-Kind-Kur: Speziell für Eltern mit Kindern, um gemeinsam gesundheitliche Unterstützung zu erhalten.
Wie beantrage ich eine Kur?
Im ärztlichen Gespräch besprechen Sie mit uns Ihre gesundheitliche Situation. Gemeinsam entscheiden wir, ob eine Kur sinnvoll ist. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und leiten diesen mit einem ärztlichen Attest an Ihre Krankenkasse weiter. Die Krankenkasse prüft die Genehmigung des Antrags und informiert Sie über die Entscheidung.

Jugendschutzuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
Wenn Jugendliche unter 18 Jahren eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, ist eine ärztliche Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich.
Was beinhaltet die Untersuchung?
Die Untersuchung umfasst:
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
- Körperliche Untersuchung inklusive Sehtest und Hörtest
- Beratung über gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit
Wie läuft die Untersuchung ab?
Vor der Untersuchung benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten. Die Untersuchung selbst kann von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden.
Warum ist die Untersuchung wichtig?
Die Jugendschutzuntersuchung dient dem Schutz der Gesundheit junger Menschen und stellt sicher, dass sie für die geplante Tätigkeit geeignet sind. Der Arbeitgeber darf Jugendliche nur beschäftigen, wenn ihm eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Die Entscheidung, ob eine Kur oder eine Reha für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen gesundheitlichen Situation ab. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung der entsprechenden Maßnahme.
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