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Reha oder Kur? Und was ist eine Jugend­schutz­unter­suchung?

Allgemeinmedizin, Neurologie & Psychiatrie - Medizin in Greven

Rehabilitation (Reha) – Wieder­her­stellung der Gesundheit

Nach schweren Er­krankungen oder Operationen kann eine me­di­zi­nische Reha­bi­li­ta­tion hel­fen, Ihre körper­lichen und geistigen Fähig­keiten wieder­her­zu­stellen und Ihre Lebens­qualität zu ver­bessern. Eine me­di­zi­nische Reha dient also dazu, die Folgen einer Er­krankung oder Operation zu be­wältigen und die Selbst­ständig­keit im All­tag zu för­dern. Das Haupt­augen­merk wird auf den Erhalt der Er­werbs­fähig­keit ge­legt. Arbeits­un­fähig­keit, Be­hinderung oder Pflege­be­dürftig­keit sollen ver­mieden werden. Eine Reha kann am­bu­lant, teil­stationär oder stationär durch­ge­führt werden, je nach in­di­vi­du­ellem Bedarf.

Wie beantrage ich eine Reha?

Sprechen Sie mit uns die Möglich­keit einer Re­ha­bi­li­ta­tions­maß­nahme an. Der Reha-Antrag muss von Ihnen selbst ge­stellt werden, wird je­doch durch einen ärzt­lichen Be­fund­bericht unter­stützt, der die me­di­zi­nische Not­wendig­keit be­gründet.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für eine me­di­zi­nische Reha werden in der Regel von der ge­setz­lichen Renten­ver­sicherung oder der Kranken­kasse über­nommen, so­fern die ent­sprechenden Voraus­setzungen er­füllt sind.

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Kur – Gesundheits­vor­sorge und Prävention

Eine Kur dient der me­di­zi­nischen Vor­sorge und zielt da­rauf ab, Ihre Ge­sund­heit zu stärken, Krank­heiten vor­zu­beugen oder hilft, be­ginnende Be­schwerden zu lindern.

Welche Kur­formen gibt es?

  • Ambulante Kur: Sie wählen einen an­er­kannten Kur­ort und or­ga­ni­sieren Unter­kunft und Ver­pflegung selbst. Die Kranken­kasse über­nimmt die Kosten für ärzt­liche Be­handlungen und An­wendungen.
  • Stationäre Kur: Sie werden in einer spe­zia­li­sierten Ein­richtung unter­ge­bracht und er­halten ein um­fassen­des The­ra­pie­pro­gramm. Diese Form wird ge­wählt, wenn am­bu­lante Maß­nahmen nicht aus­reichen.
  • Mutter-/Vater-Kind-Kur: Speziell für Eltern mit Kindern, um ge­mein­sam ge­sund­heit­liche Unter­stützung zu er­halten.

Wie beantrage ich eine Kur?

Im ärztlichen Ge­spräch be­sprechen Sie mit uns Ihre ge­sund­heit­liche Situation. Ge­mein­sam ent­scheiden wir, ob eine Kur sinn­voll ist. Wir unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung und leiten diesen mit einem ärzt­lichen Attest an Ihre Kranken­kasse weiter. Die Kranken­kasse prüft die Ge­nehmigung des An­trags und in­for­miert Sie über die Ent­scheidung.

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Jugendschutz­unter­suchung gemäß Jugend­arbeits­schutz­gesetz

Wenn Jugend­liche unter 18 Jahren eine Aus­bildung oder beruf­liche Tätig­keit auf­nehmen möchten, ist eine ärzt­liche Unter­suchung ge­mäß Jugend­arbeits­schutz­gesetz er­forder­lich.

Was beinhaltet die Unter­suchung?

Die Unter­suchung um­fasst:

  • Erhebung der me­di­zi­nischen Vor­ge­schichte
  • Körperliche Unter­suchung in­klu­sive Seh­test und Hör­test
  • Beratung über ge­sund­heit­liche Risiken im Zu­sammen­hang mit der ge­planten Tätig­keit

Wie läuft die Unter­suchung ab?

Vor der Unter­suchung be­nötigen Sie einen Unter­suchungs­be­rech­ti­gungs­schein, den Sie bei Ihrer Wohn­sitz­ge­mein­de er­halten. Die Unter­suchung selbst kann von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durch­ge­führt werden.

Warum ist die Unter­suchung wichtig?

Die Jugend­schutz­unter­suchung dient dem Schutz der Ge­sund­heit junger Men­schen und stellt sicher, dass sie für die ge­plante Tätig­keit ge­eignet sind. Der Arbeit­geber darf Jugend­liche nur be­schäftigen, wenn ihm eine ent­sprechen­de ärzt­liche Be­schei­ni­gung vor­liegt.

Die Ent­scheidung, ob eine Kur oder eine Reha für Sie sinn­voll ist, hängt von Ihrer in­di­vi­du­ellen ge­sund­heit­lichen Situ­ation ab. In einem per­sön­lichen Ge­spräch be­raten wir Sie gerne und unter­stützen Sie bei der Be­an­tragung der ent­sprechen­den Maß­nahme.

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Parkmöglichkeiten bestehen im „Parkhaus An der Martinischule“, An der Martinischule 9, 48268 Greven